8/1.3.3 Ruhezeit

Autor: Sadtler

Begriff und Mindestdauer

Ruhezeit ist die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen oder -schichten.29) In Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie ist Ruhezeit als jede Arbeitsspanne außerhalb der Arbeitszeit definiert.

Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.30) Diese Mindestruhezeit, die sich auch in Art. 3 der Arbeitszeitrichtlinie findet, darf weder in einzelne Zeitabschnitte aufgeteilt noch durch Arbeit unterbrochen werden. Vielmehr muss sie so beschaffen sein, dass der Arbeitnehmer währenddessen gegenüber seinem Arbeitgeber keiner Verpflichtung unterliegt, die ihn daran hindern würde, frei und ohne Unterbrechung seinen eigenen Interessen nachzugehen.31)