OLG Rostock - Urteil vom 18.12.2020
5 U 91/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 832; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Rostock, vom 04.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 10/15

Schadensersatz wegen eines Ertrinkungsunfalls eines fünfjährigen KindesStellung als ÜberwachungsgarantVerletzung der AufsichtspflichtHaftungsbeschränkung im Wege ergänzender VertragsauslegungVerletzung von Verkehrssicherungspflichten

OLG Rostock, Urteil vom 18.12.2020 - Aktenzeichen 5 U 91/18

DRsp Nr. 2022/277

Schadensersatz wegen eines Ertrinkungsunfalls eines fünfjährigen Kindes Stellung als Überwachungsgarant Verletzung der Aufsichtspflicht Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender Vertragsauslegung Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

I. Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 04.07.2018, Az. 10 O 10/15 (1), wie folgt abgeändert:

I. 1. Der Kläger hat dem Grunde nach gegen die Beklagten zu 1) bis 3) einen Anspruch auf

a) Ersatz seiner materiellen Schäden infolge des Unfalls vom 02.06.2012 in Höhe von 50 % als Gesamtschuldner sowie gegen den Beklagten zu 2) allein in Höhe weiterer 50 % und

b) Zahlung eines Schmerzensgeldes, im Verhältnis zu den Beklagten zu 1) und 3) jedoch nur unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 %, wobei die Beklagten als Gesamtschuldner haften, soweit sich die dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldbeträge der Höhe nach decken.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger zum Ersatz aller zukünftigen, aus dem Unfall vom 02.06.2012 herrührenden

a) materiellen Schäden zu 50 % als Gesamtschuldner und zu weiteren 50 % der Beklagte zu 2) allein sowie