LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2019
10 Sa 931/19
Normen:
AVR Caritas; ArbGG § 66 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 9757/18

Schichten im Krankenhaus als Organisationseinheiten im Sinne des AVR Caritas

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 931/19

DRsp Nr. 2020/3524

Schichten im Krankenhaus als Organisationseinheiten im Sinne des AVR Caritas

Eine Eingruppierung als Leitungskraft in der Pflege nach den AVR Caritas setzt voraus, dass man einer dauerhaften Organisationseinheit vorsteht und innerhalb dieser Einheit dauerhaft Mitarbeiter fachlich unterstellt sind.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. April 2019 - 27 Ca 9757/18 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 24.662,16 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AVR Caritas; ArbGG § 66 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsdifferenzen infolge unterschiedlicher Auffassungen zur Eingruppierung der Klägerin.