An das Bundesarbeitsgericht Hugo-Preuß-Platz 1 99084 Erfurt
In Sachen
... ./. ...
Az.
begründe
ich für den Kläger die unter dem 19.02.2020 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde.
Ich
beantrage
zu erkennen:
Die Revision gegen das Urteil des LAG München vom
30.09.2019 -
A.
Das
Mit der Klage ging es dem Kläger, der elf Monate für das beklagte Bauunternehmen als Bauhelfer gearbeitet hatte - der Kläger ist eigentlich gelernter Schlosser, hat aber zuletzt in seinem erlernten Beruf keine Stelle mehr gefunden -, um 700 Euro Urlaubsabgeltung und 500 Euro Überstundenvergütung für angeordnete und geleistete, aber nicht abgerechnete Mehrarbeitsstunden.
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