FNA : 801-15
Fassung vom 22.12.2004
Inkrafttreten der Fassung: 29.12.2004
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Zielsetzung des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Geltungsbereich Teil 2 Besonderes Verhandlungsgremium Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung § 4 Information der Leitungen § 5 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums § 6 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums § 7 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums Kapitel 2 Wahlgremium § 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl § 9 Einberufung des Wahlgremiums § 10 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums Kapitel 3 Verhandlungsverfahren § 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums § 12 Sitzungen; Geschäftsordnung § 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen § 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen § 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium § 16 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen § 17 Niederschrift § 18 Wiederaufnahme der Verhandlungen
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