OLG Karlsruhe - Beschluss vom 04.01.2023
18 WF 181/22
Normen:
BGB § 1612a;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1117
NJW-RR 2023, 1047
ZVI 2023, 155
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 07.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 45 F 1978/22

Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von VerfahrenskostenhilfeÜbergang von Unterhaltsansprüchen auf einen SGB II-LeistungsträgerMindestunterhalt eines minderjährigen Kindes

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2023 - Aktenzeichen 18 WF 181/22

DRsp Nr. 2023/700

Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Übergang von Unterhaltsansprüchen auf einen SGB II -Leistungsträger Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes

Negativer Feststellungsantrag des Unterhaltsschuldners gegen das Jobcenter, wenn dieses nach § 33 SGB II übergegangene Unterhaltsansprüchen zur Insolvenztabelle mit einem Zusatz nach § 302 Nr. 1 InsO anmeldet. 1. Werden zugunsten des Jobcenter gemäß § 33 SGB II übergangenene Unterhaltsansprüche tituliert und später in dem über das Vermögen des Unterhaltsschuldners eröffneten Insolvenzverfahren mit dem Zusatz nach § 302 Nr. 1 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet, dass der Schuldner den gesetzlichen Unterhalt vorsätzlich pflichtwirdrig nicht gewährt habe, kann der Schuldner im Wege des negativen Feststellungantrags geltend machen, dass die Nichtgewährung des Unterhalts nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtwirdrigkeit beruht.2.a) Passiv legitimiert ist in einem solchen Feststellungsverfahren das Jobcenter, das - im Rahmen der ihm zur Durchführung der Leistungsgewährung nach § 44b SGB II übertragenen vollständigen Aufgabenwahrnehmung - den im Insolvenzverfahren angemeldeten Unterhaltsanspruch in eigenem Namen geltend gemacht und für sich hat titulieren lassen.