BAG - Urteil vom 03.12.2003
10 AZR 124/03
Normen:
Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK - vom 1. Juli 1971) § 26 Abs. 3 § 27 i.V.m. § 6 Abs. 2 lit. b ; ZPO § 554 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 14.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 619/02
ArbG Darmstadt, vom 31.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 59/01

Solozulage für Harfinistin; Anschlussrevision ohne Zulassung der Revision für Anschlussrevisionskläger - Tarifauslegung; Prozessrecht - Tätigkeitszulage; 1. (Solo-)Harfenistin; Anschlussrevision

BAG, Urteil vom 03.12.2003 - Aktenzeichen 10 AZR 124/03

DRsp Nr. 2004/2932

Solozulage für Harfinistin; Anschlussrevision ohne Zulassung der Revision für Anschlussrevisionskläger - Tarifauslegung; Prozessrecht - Tätigkeitszulage; 1. (Solo-)Harfenistin; Anschlussrevision

Orientierungssätze:1. Gemäß § 554 Abs. 2 ZPO (nF) ist eine Anschlussrevision auch dann statthaft, wenn die Revision für den Anschlussrevisionskläger nicht zugelassen worden ist.2. Wird die einzige Harfenistin eines B-Orchesters ständig in solchen Werken eingesetzt, die Solopassagen für eine Harfe enthalten, steht ihr eine Zulage nach § 26 Abs. 3 Stufe 1 TVK als (Solo-)Harfenistin zu.3. Der Begriff des "Solo" bedeutet in diesem Zusammenhang eine besonders anspruchsvolle Stimme, die entweder in den Solopassagen des Orchesterwerks als einzige zu hören ist oder vor der Begleitung durch andere Instrumente besonders ausdrucksvoll hervortritt. Eine Bezeichnung in der Partitur als "Solo" ist nicht erforderlich.4. Demgegenüber ist eine solistische Leistung iSd. § 27 iVm. § 6 Abs. 2 Buchst. b TVK nur in einem Stück möglich, das gerade für ein bestimmtes Instrument geschrieben worden ist und in dem dieses Instrument ständig oder ständig wiederkehrend hervortritt (zB ein Klavier- oder Flötenkonzert).

Normenkette:

Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK - vom 1. Juli 1971) § 26 Abs. 3 § 27 i.V.m. § 6 Abs. 2 lit. b ; ZPO § 554 Abs. 2 ;

Tatbestand: