Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 30. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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