Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 28. November 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Berufungsverfahren, die dieser selbst zu tragen hat.
Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 25.225,78 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen im Rahmen einer Beitragsnachforderung in seiner Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 streitig.
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