LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.02.2023
L 2 BA 24/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 4-5; SGB I § 32;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 28.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 2013/16

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit im VeranstaltungsserviceAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2023 - Aktenzeichen L 2 BA 24/20

DRsp Nr. 2023/3873

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit im Veranstaltungsservice Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines gelernten Restaurantmeisters, der für ein Unternehmen (Geschäftsfeld Veranstaltungsservice) im Bereich Veranstaltungsservice als Dienstleister im Gastronomiebereich tätig ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 28. November 2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Berufungsverfahren, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 25.225,78 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 4-5; SGB I § 32;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen im Rahmen einer Beitragsnachforderung in seiner Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 streitig.