SprAuG
Stand: 16.09.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, BGBl. I S. 1454

Sprecherausschußgesetz - Inhaltsverzeichnis

SprAuG ( Sprecherausschußgesetz )

FNA : 801-11

Fassung vom 20.12.1988

Inkrafttreten der Fassung: 01.01.1989

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)

Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Errichtung von Sprecherausschüssen § 2 Zusammenarbeit Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernspre... Erster Abschnitt Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Sprecherausschusses § 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder § 5 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit § 6 Wahlvorschriften § 7 Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands § 8 Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten § 9 Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft § 10 Ersatzmitglieder Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Sprecherausschusses § 11 Vorsitzender § 12 Sitzungen des Sprecherausschusses § 13 Beschlüsse und Geschäftsordnung des Sprecherausschusses § 14 Arbeitsversäumnis und Kosten Dritter Abschnitt Versammlung der leitenden Angestellten § 15 Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung Vierter Abschnitt Gesamtsprecherausschuß § 16 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht