Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 22. November 2017, Az.
Der Gegenstandswert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf € 7.558,35 festgesetzt.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer mit der Maßgabe zu tragen, dass die zu zahlende Gebühr auf die Hälfte ermäßigt wird.
I.
Der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsklägers begehrt in eigenem Namen die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes seiner anwaltlichen Tätigkeit.
Mit seinem am 22.09.2017 beim Arbeitsgericht Kaiserslautern eingegangenen Antrag hat der Verfügungskläger die vorläufige Untersagung einer Stellenbesetzung bei der Verfügungsbeklagten verlangt. Die ausgeschriebene Stelle soll nach Entgeltgruppe 15 TVöD (VKA) vergütet werden. Der Verfügungskläger hat beantragt,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|