1. Unter Zurückweisung der Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21.09.2022, Az.
2. Der Streitwert für das in Ziffer 1 genannte Verfahren und den Vergleich wird von Amts wegen auf 28.760,70 € festgesetzt.
A.
Die Parteien stritten im Hauptsacheverfahren über Entgeltzahlungen, Zeugniserteilung und Auskünfte nach der
Der Kläger stellte erstinstanzlich folgende Anträge:
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