LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.10.2018
10 Sa 109/18 SK
Normen:
SokaSiG § 7; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 213;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 15.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 84/11

Teilnahme eines isolierten Arbeiten an Schiffen ausführenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im BaugewerbeAnforderungen an die Beweiswürdigung bei einer umfangreichen Beweisaufnahme

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.10.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 109/18 SK

DRsp Nr. 2019/4652

Teilnahme eines isolierten Arbeiten an Schiffen ausführenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer umfangreichen Beweisaufnahme

1. Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw. Abs. 2 Abschn. II VTV, wohl aber nach § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3 VTV vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst.2. Es ist nach § 286 Abs. 1 ZPO nicht erforderlich, dass sich das Arbeitsgericht in den Entscheidungsgründen mit jeder einzelnen Aussage der vernommenen Zeugen (hier insgesamt mehr als 50) auseinandersetzt. Es ist vielmehr ausreichend, dass erkennbar wird, dass das Arbeitsgericht eine zusammenfassende Beweiswürdigung vorgenommen hat, bei der die Aussagen der Zeugen insgesamt mit eingeflossen sind.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Dezember 2017 - 8 Ca 84/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 213;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft.

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