Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. Juni 2018 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zu dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.
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