Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2016 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 2015 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, nach welchen Rechtsgrundlagen sich die Anpassung des Ruhegeldes des Klägers richtet.
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