LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 10.12.2019
2 Sa 84/18
Normen:
MTV IG BCE v. Januar 2016 § 15 I Nr. 1; MTV IG BCE v. Januar 2016 § 15 II Nr. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 30.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1329/17

Terminologisches Verständnis der Tarifvertragsparteien zum Begriff ArbeitsablaufUmgestaltung des Arbeitsprozesses als Arbeitsablauf i.S.d. § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVGPrognostischer Maßstab für Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verbesserung der WirtschaftlichkeitBewertungsgrundsätze für eine grundlegende Veränderung der Arbeitsabläufe

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 84/18

DRsp Nr. 2020/4092

Terminologisches Verständnis der Tarifvertragsparteien zum Begriff "Arbeitsablauf" Umgestaltung des Arbeitsprozesses als Arbeitsablauf i.S.d. § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG Prognostischer Maßstab für Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit Bewertungsgrundsätze für eine grundlegende Veränderung der Arbeitsabläufe

1.Sieht ein Konzerntarifvertrag vor, dass eine grundlegende Änderung der Arbeitsabläufe als Rationalisierungsmaßnahme anzusehen ist, ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff Arbeitsabläufe so verstehen wie ihn der Gesetzgeber beispielsweise in § 90 BetrVG verstanden hat.