Textbaustein Befristeter Arbeitsvertrag mit Kündigungsmöglichkeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am ... und endet am ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Probezeit beträgt .... (1) Beide Seiten können den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen vorzeitig kündigen.

Ort, Datum

______________________________                         _____________________________ Firma/Arbeitgeber                                                        Arbeitnehmer/in

 

Anmerkungen

(1) Die Dauer der Probezeit hat dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, BAG, Urt. v. 28.11.1963 - 2 AZR 140/63, NJW 1964, 567, und beträgt im Allgemeinen drei bis vier Monate, bei schwierigeren Tätigkeiten sechs bis neun Monate. Spätestens nach sechs Monaten setzt der allgemeine Kündigungsschutz ein, weshalb ab diesem Zeitpunkt besondere Umstände für eine über sechs Monate andauernde Probezeit mit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollten.

Sowohl § 622 Abs. 3 BGB als auch § 1 Abs. 1 KSchG setzen hier die Grenzen. Soll die Probezeit verlängert werden, so ist hierzu ein Aufhebungsvertrag, eventuell mit bedingter Wiedereinstellungsklage das geeignete Mittel; dazu BAG, Urt. v. 07.03.2002 - 2 AZR 93/01, ArbRB 2002, 258.