Überblick: Beteiligung des Betriebsrats vor Kündigungen (§ 102 BetrVG)

Legende: V = vom Arbeitgeber einzuleitendes Verfahren, H = Handlungsmöglichkeit des Betriebsrats

Kündigungen

Beschäftigte

1. Ordentliche Kündigung (einschließlich der Änderungskündigung) (1)

2. Ordentliche Änderungs­kündigung

3. Außerordentliche Kündigung (einschließlich außerordentliche Änderungskündigung) (2)

4. Außerordentliche Änderungskündigung

Arbeitnehmer

V   Anhörung

H   Zustimmung Bedenken Widerspruch (3)

§ 102 BetrVG

wie unter 1, zusätzlich:

V   Unterrichtung und Einholung der Zustimmung zur Versetzung/Umgruppierung

H   Zustimmung/Verweigerung

V   Ersetzung durch Arbeitsgericht

§ 99 BetrVG

V   Anhörung

H   Zustimmung Bedenken

§ 102 BetrVG

wie unter 3, zusätzlich wie unter 2

Auszubildende

V   Anhörung (4)

H   Zustimmung Bedenken

§ 102 BetrVG

wie unter 1, zusätzlich:

V   Unterrichtung und Einholung der Zustimmung zur Versetzung

H   Zustimmung/Verweigerung

V   Ersetzung durch Arbeitsgericht

§ 99 BetrVG

V   Anhörung

H   Zustimmung Bedenken

§ 102 BetrVG

wie unter 3, zusätzlich wie unter 2

Leitende Angestellte

V   Mitteilung

§ 105 BetrVG

wie unter 1

wie unter 1

wie unter 1

Amtsträger (5)

V   Anhörung

H   Zustimmung Bedenken § 15 Abs. 3, 4 KSchG

§ 102 BetrVG

wie unter 1

V   Einholung der Zustimmung