Norm |
Ziel |
Rechtliche Wertung und Durchsetzbarkeit |
Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit |
Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO (Antragsannahme) nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO |
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Arbeitgeber hat dem Reduktionsverlangen zuzustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen |
Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO (Antragsannahme) nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO |
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Automatischer Eintritt der Verringerung der Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich nicht geeinigt haben und Arbeitgeber nicht geantwortet hat |
Arbeitnehmer kann sein Angebot nicht zurückziehen, da er gem. § 145 BGB hieran gebunden ist und § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG eine gesetzliche Annahmefrist enthält. |
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Der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit greift nur in Betrieben mit i.d.R. mindestens 15 Arbeitnehmern, wobei Auszubildende nicht berücksichtigt werden. |
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Mitbestimmung des Betriebsrats in engen Grenzen möglich |
Hängt davon ab, ob es sich um eine - individuelle Regelung oder - kollektive Regelung handelt. |
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