LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.12.2017
6 Sa 241/17
Normen:
BGB § 315 Abs. 3; ZPO § 524; TVG § 4 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 701/16

Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige AnschlussberufungAuslegung des Vertragsinhalts bei einem Vertrag zugunsten DritterAbweichung von einem Vertrag zugunsten Dritter durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen der ArbeitsvertragsparteienWeisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des Ortes der Arbeitsleistung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 241/17

DRsp Nr. 2019/10927

Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung Auslegung des Vertragsinhalts bei einem Vertrag zugunsten Dritter Abweichung von einem Vertrag zugunsten Dritter durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des Ortes der Arbeitsleistung