OLG Köln - Urteil vom 13.12.2017
5 U 162/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 30.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 321/14

Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung bei einer diagnostischen Laparoskopie zur Abklärung anhaltender Bauchschmerzen

OLG Köln, Urteil vom 13.12.2017 - Aktenzeichen 5 U 162/16

DRsp Nr. 2018/5872

Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung bei einer diagnostischen Laparoskopie zur Abklärung anhaltender Bauchschmerzen

Der behandelnde Arzt verletzt seine Pflicht zur Risikoaufklärung vor einer diagnostischen Laparoskopie, wenn er als Risiko des Eingriffs lediglich pauschal „Erweiterung“ vermerkt, obwohl aufgrund bildgebender Verfahren mit einer Nabel- oder Narbenhernie und der Notwendigkeit deren Korrektur durch Einbringung eines Netzes zu rechnen war. Diese Aufklärungspflichtverletzung ist jedoch folgenlos geblieben, wenn Behandlungsalternativen nicht bestanden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 321/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5.