LAG Rheinland-Pfalz, vom 19.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 329/16
ArbG Kaiserslautern, vom 09.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 572/15
Unbegründetheit eines Rechtsmittels mit dem Antrag auf Berichtigung einer MasseverbindlichkeitAbschluss eines gerichtlichen Vergleichs durch den Insolvenzverwalter als NeugeschäftInsolvenzrechtlicher Rang einer durch Auflösungsurteil zuerkannten AbfindungAbgrenzung zwischen Insolvenzforderung und (Neu-)Masseverbindlichkeit bei Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 14.03.2019 - Aktenzeichen 6 AZR 4/18
DRsp Nr. 2019/5039
Unbegründetheit eines Rechtsmittels mit dem Antrag auf Berichtigung einer MasseverbindlichkeitAbschluss eines gerichtlichen Vergleichs durch den Insolvenzverwalter als NeugeschäftInsolvenzrechtlicher Rang einer durch Auflösungsurteil zuerkannten AbfindungAbgrenzung zwischen Insolvenzforderung und (Neu-)Masseverbindlichkeit bei Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Eine durch Auflösungsurteil zuerkannte Abfindung ist immer dann eine Masseverbindlichkeit iSd. § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn der Insolvenzverwalter das durch § 9 Abs. 1KSchG eingeräumte Gestaltungsrecht selbst ausübt, indem er erstmals den Auflösungsantrag stellt oder diesen erstmals prozessual wirksam in den Prozess einführt. Um eine bloße Insolvenzforderung iSd. § 38InsO handelt es sich demgegenüber, wenn der Insolvenzverwalter lediglich den von ihm vorgefundenen, bereits rechtshängigen Antrag des Schuldners weiterverfolgt und an dem so schon von diesem gelegten Rechtsgrund festhält.Orientierungssätze:
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