Für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1. (Kündigungsschutzantrag) wird beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als ... [mit Tätigkeiten gemäß Tätigkeitsbeschreibung vom ...] in ... weiter zu beschäftigen.
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