Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 7. Mai 2019 sowie der Bescheid der Beklagten vom 11. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Juli 2015 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird auf 66.585,00 € festgesetzt.
Streitig ist der Beitrag zur Beklagten für das Jahr 2015.
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