Unternehmensrichtlinie zum Diskriminierungsschutz

Unternehmensrichtlinie zum Diskriminierungsschutz

"Vielfalt achten! - benachteiligungsfreies Unternehmen"

In unserem Unternehmen ist jede Form der Benachteiligung wegen

·    der vermeintlichen "Rasse" oder der ethnischen Herkunft,

·    des Geschlechts,

·    der Religion oder Weltanschauung,

·    einer Behinderung,

·    des Alters und

·    der sexuellen Identität

geächtet.

Verboten ist jede Form der Diskriminierung, ob unmittelbar oder mittelbar. Neben der offenen Diskriminierung kann es auch zu einer subtileren Art der Benachteiligung kommen. Um nur einige Beispiele zu nennen:

·    Bestimmte Aufgaben werden nur einzelnen Personengruppen übertragen;

·    nur bestimmte Gruppen dürfen an Fortbildung teilnehmen oder erhalten bestimmte angenehmere Arbeitsbedingungen;

·    bestimmte Maßnahmen dienen nur dazu, bestimmte Gruppen auszuschließen (z.B. zu informellen Besprechungen werden bestimmte Personen nie eingeladen);

·    bestimmte Aufgaben werden nur einzelnen Gruppen, beispielsweise einer ethnischen Gruppe oder nur Frauen, zugeteilt;

·    Menschen mit Behinderungen werden für bestimmte Aufgaben nicht herangezogen, obwohl sie durch einfache Änderungen am Arbeitsplatz in der Lage wären, die Aufgabe zu übernehmen;