LAG Thüringen, vom 05.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 151/2002
ArbG Jena - 21.12.2001 - 3/4/3 Ca 259/01,
Unterrichtungspflicht des Insolvenzverwalters auch gegenüber dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählten Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung
BAG, Urteil vom 18.11.2003 - Aktenzeichen 1 AZR 30/03
DRsp Nr. 2004/613
Unterrichtungspflicht des Insolvenzverwalters auch gegenüber dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählten Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung
»Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen, besteht auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde.«
Orientierungssätze:Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG bestehen bei vom Insolvenzverwalter geplanten Betriebsänderungen auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde.