Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 -
Es wird festgestellt, dass die Arbeitszeit des Klägers 156,60 Stunden pro Monat beträgt.
Die Beklagte wird verurteilt, 710,60 Plusstunden in das Arbeitszeitkonto des Klägers einzustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 379,35 (in Worten: Dreihundertneunundsiebzig und 35/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
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