Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 14. September 2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die Mitgliedschaft der Klägerin in der Krankenversicherung der Rentner. Mangels Erfüllung der Vorversicherungszeit lehnte die beklagte Krankenkasse die Feststellung dieser Mitgliedschaft ab. Widerspruch und Klage sind ohne Erfolg geblieben (Gerichtsbescheid
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|