Vereinbarung Diskriminierungsschutz für arbeitnehmerähnliche Selbständige

Vereinbarung zur Benachteiligungsfreiheit für arbeitnehmerähnliche Selbständige

Zusatz zum zugrundeliegenden Vertrag

Jede Form der Benachteiligung wegen vermeintlicher "Rasse" oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist streng untersagt.

Der/Die Auftragnehmer/-in ist verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Auftraggeber zu vertragsrechtlichen Konsequenzen bis zur fristlosen Kündigung des Vertrags.

Beobachtet der/die Auftragnehmer/-in eine Benachteiligung wegen der oben genannten Gründe oder wird er/sie zur Ausführung aufgefordert, hat er/sie dies unverzüglich seinem/ihrem Ansprechpartner beim Auftraggeber oder der Personalabteilung (oder der Beschwerdestelle) mitzuteilen. Diese sind verpflichtet, die Angelegenheit unverzüglich aufzuklären, abzustellen und Wiederholungen auszuschließen.

Diese Vereinbarung sowie die Unternehmensrichtlinie "Vielfalt achten!" sind Bestandteil der gesamten Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Die Richtlinie ist sinngemäß darauf anwendbar. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung oder die Richtlinie ist ein Verstoß gegen die Pflichten des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber und berechtigt den Auftraggeber dazu, alle bestehende Verträge zwischen den Parteien fristlos zu kündigen.