Vereinbarung über ein auflösend bedingtes freiwilliges Prozessbeschäftigungsverhältnis

Vereinbarung über ein auflösend bedingtes freiwilliges Prozessbeschäftigungsverhältnis

Zwischen

Name Adresse

und

Firma Adresse

wird vor dem Hintergrund des noch andauernden Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht ... (Az. ...) über die Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom ... Folgendes vereinbart:

Die Firma hält an ihrer Auffassung fest, wonach das mit dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom ... mit Ablauf des ... sein Ende gefunden hat. Aus Gründen der Schadensminimierung und zur Abwendung eines möglichen Annahmeverzugsrisikos der Firma wird zwischen den Parteien eine auflösend bedingte freiwillige Prozessbeschäftigung zu folgenden Konditionen vereinbart:

1.     Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmer ab dem ... bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens als ... in ... weiterbeschäftigt wird.

2.     Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens (Urteilsverkündung oder einvernehmliche Beendigung/Vergleich) und endet dann, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Prozessbeschäftigungsverhältnis kann dessen ungeachtet von beiden Seiten vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Hinsichtlich der Kündigungsfrist bleibt es bei den bisherigen Vereinbarungen.