Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2.Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführenden ein Drittel ihrer notwendigen Auslagen aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.Der Gegenstandswert der Verfassungsbeschwerde wird auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt.
I.
Bei den Beschwerdeführenden handelt es sich um eine Gewerkschaft und neun ihrer Mitglieder, die sich wie andere Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitglieder auch gegen das Gesetz zur Tarifeinheit vom 3. Juli 2015 (Tarifeinheitsgesetz, BGBl I S.
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