Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 3. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 9.092,71 € festgesetzt.
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