ArbG Bielefeld, vom 20.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1506/10
Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung geringfügig Beschäftigter durch kirchliche Arbeitsvertragsregelungen im Form des erzbischöflichen Dekrets; Zahlungsklage einer Pflegeassistentin im Nachtdienst
LAG Hamm, Urteil vom 29.07.2011 - Aktenzeichen 18 Sa 2049/10
DRsp Nr. 2012/370
Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung geringfügig Beschäftigter durch kirchliche Arbeitsvertragsregelungen im Form des erzbischöflichen Dekrets; Zahlungsklage einer Pflegeassistentin im Nachtdienst
1. Für die Frage, ob geringfügig Beschäftigte hinsichtlich ihrer Arbeitsvergütung entgegen § 4 Abs. 1TzBfG schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, kommt es auf einen Vergleich mit dem Bruttoentgelt vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter an.2. Es bleibt offen, ob der Wille, alle Arbeitnehmer sollten nach Berücksichtigung unterschiedlicher Steuersätze das gleiche Nettoentgelt erhalten, einen Rechtfertigungsgrund für die Ungleichbehandlung geringfügig Beschäftigter in Tarifverträgen oder in kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen, die auf dem Verfahren des Dritten Weges zustande gekommen sind, darstellen kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.