Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 674,41 EUR nebst 5 % Zinsen hierauf ab dem 23. April 2015 sowie die Aufwandspauschale in Höhe von 300 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Vergütung einer Krankenhausbehandlung.
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