LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 18.12.2019
L 11 KA 78/17
Normen:
SGB V § 72 Abs. 2; SGB V a.F. § 85 Abs. 3; SGB V a.F. § 85 Abs. 3a; SGB V a.F. § 85 Abs. 3b; SGB V a.F. § 85 Abs. 3c; SGB V § 85 Abs. 4 S. 4; SGB V § 87b Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 16.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 KA 51/14

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenRechtmäßigkeit einer fallzahlbedingten Abstaffelung der Fallwerte bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens eines Facharztes für Augenheilkunde beim Überschreiten der durchschnittlichen RLV-Fallzahl der Arztgruppe um mehr als 150%Kein Verstoß gegen die Honorarverteilungsgerechtigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2019 - Aktenzeichen L 11 KA 78/17

DRsp Nr. 2020/8646

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Rechtmäßigkeit einer fallzahlbedingten Abstaffelung der Fallwerte bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens eines Facharztes für Augenheilkunde beim Überschreiten der durchschnittlichen RLV -Fallzahl der Arztgruppe um mehr als 150% Kein Verstoß gegen die Honorarverteilungsgerechtigkeit

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.08.2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 72 Abs. 2; SGB V a.F. § 85 Abs. 3; SGB V a.F. § 85 Abs. 3a; SGB V a.F. § 85 Abs. 3b; SGB V a.F. § 85 Abs. 3c; SGB V § 85 Abs. 4 S. 4; SGB V § 87b Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist eine Ausnahme von der fallzahlbedingten Abstaffelung der Fallwerte bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens (RLV) für die Quartale ab IV/2012.

Der Kläger ist als Facharzt für Augenheilkunde in K nieder- und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.