Vergütungsvereinbarung

Honorarvereinbarung

zwischen

...

und

...

Für anwaltschaftliche Tätigkeit in arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung wegen ...

bezahlt der Auftraggeber

-    neben dem jeweiligen Höchstbetrag der gesetzlichen Gebühren ...

-    anstelle der gesetzlichen Gebühren ...

-    eine Stundenpauschale pro angefangene Stunde ...

-    eine Auslagenpauschale von ...

Das Honorar ist fällig ...

Alle Auslagen wie Mehrwertsteuer, Reisekosten, Abwesenheits-, Tagegelder, Schreib- und Büroauslagen sind, falls keine besondere Vereinbarung erfolgt, zusätzlich zu erstatten.

Die Vereinbarung gilt jeweils für eine Instanz. Für den weiteren Instanzenweg erfolgt eine gesonderte Vereinbarung.

Der Ausgang des Verfahrens ist ohne Einfluss auf die Höhe des Honorars.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Regelung von der gesetzlichen Bestimmung zulässigerweise abweicht, und er ist damit ausdrücklich einverstanden.