Vergütungsvereinbarung bei außergerichtlicher Beratung

Vergütungsvereinbarung

Zwischen

Herrn/Frau.

(nachfolgend: Mandant/Mandantin)

und

Herrn/FrauRechtsanwalt/Rechtsanwältin.

(nachfolgend: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)

wird nachfolgende Vergütungsvereinbarung geschlossen:

Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin berät außergerichtlich in einem umfangreich geführten Beratungsgespräch den Mandanten/die Mandantin in einer Rentenangelegenheit. Die Beratung ist auf die Auskunft ausgerichtet, unter welchen Umständen eine Erwerbsminderungsrente durchgesetzt werden kann.

Die Parteien vereinbaren eine Vergütung i.H.v. ...Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer i.H.v. derzeit 19 % und etwaiger Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telekommunikation, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld), die zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften abrechnet werden.

Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass

-    sich die gesetzlichen Gebühren gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen können;

-    die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung übersteigen kann/übersteigt;