Vergütungsvereinbarung
Zwischen
Herrn/Frau ... (Name, Adresse)
- nachfolgend: Mandant -
und
Rechtsanwalt ... (Name, Adresse)
- nachfolgend: Rechtsanwalt -
wird nachstehende Vergütungsvereinbarung geschlossen:
Die Gebühren der Rechtsanwälte werden seit dem
01.07.2004 nach dem
Hinzu kommt, dass in einigen Verfahren eine
Anpassung überhaupt nicht erfolgt ist. Dazu gehört auch das nunmehr von dem
Rechtsanwalt zu bearbeitende Verfahren. Mandant und Rechtsanwalt vereinbaren
daher, dass auf die Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach dem RVG ein Zuschlag
i.H.v. 14 % erfolgt. Die vorstehende Vergütungsvereinbarung weicht von den
gesetzlichen Gebühren nach dem
Die hier vereinbarten Honorare können also die gesetzlichen Gebühren übersteigen.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung in Rechnung zu stellen.
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