Vergütungsvereinbarung (variabler Stundensatz)

Vergütungsvereinbarung

Zwischen

Firma ... (Name, Adresse)

- nachfolgend: Mandant -

und

Rechtsanwalt ... (Name, Adresse)

- nachfolgend: Rechtsanwalt -

wird folgende Vergütungsvereinbarung getroffen:

Der Rechtsanwalt berät und vertritt außergerichtlich den Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten.

Die Parteien vereinbaren eine Vergütung i.H.v. 250 Euro/Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwert-steuer i.H.v. derzeit 19 %. Wird die Beratungsleistung mehr als vier Stunden im Monat in Anspruch genommen, so erniedrigt sich die Vergütung auf 150 Euro/Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer i.H.v. derzeit 19 %. Jede beratende Tätigkeit wird mit mindestens zehn Minuten, jede vertretende Tätigkeit mit mindestens 15 Minuten in Rechnung gestellt. Unterschreitet das sich unter Zugrundelegung des vorstehenden Stundensatzes ergebende Honorar die für die Tätigkeit vorgesehenen gesetzlichen Gebühren, sind die gesetzlichen Gebühren geschuldet.

Ohne Mandatsbearbeitung angefallene Reisezeiten des Rechtsanwalts werden mit der Hälfte des obigen Stundensatzes berechnet. Verauslagte Reisekosten sind durch den Mandanten zu erstatten.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung in Rechnung zu stellen.

Die Rechnung ist monatlich zu stellen; sie enthält den Tag und die Zeit der Leistung sowie den Grund für das Tätigwerden. Wird in einem Monat ein Betrag i.H.v. 2.000