Was im März 2020 als pandemiebedingte und vorübergehende Maßnahme des Gesetzgebers vorgestellt und verabschiedet wurde - das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld"1) - entwickelt sich offenbar zu einer Dauereinrichtung: Das Bundeskabinett hat am 14.12.2022 eine Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen, mit der die Sonderregelungen bis zum 30.06.2023 fortgeschrieben werden; die Änderungen sind bereits am 01.01.2023 in Kraft getreten.
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