LG Frankfurt/Main, vom 10.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 03 O 473/19
OLG Frankfurt/Main, vom 14.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 U 238/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen; Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung
BGH, Urteil vom 14.03.2023 - Aktenzeichen VI ZR 338/21
DRsp Nr. 2023/4688
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen; Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung
a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.b) Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.
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