Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 26. August 2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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