LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.2013
16 Sa 622/13
Normen:
Tarifverträge Steinkohle; BetrVG § 99 ; BGB § 139;
Fundstellen:
BB 2014, 435
EzA-SD 2014, 23
ZInsO 2014, 1169
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 29.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 15/13

Versetzung in Vermittlungs- und QualifizierungsbetriebVersetzung und DirektionsrechtVorübergehende Abordnung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2013 - Aktenzeichen 16 Sa 622/13

DRsp Nr. 2014/1844

Versetzung in Vermittlungs- und QualifizierungsbetriebVersetzung und DirektionsrechtVorübergehende Abordnung

1. Durch einen Tarifvertrag kann der Arbeitgeber, da die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien durch § 2 KSchG begrenzt ist, nicht wirksam ermächtigt werden, Arbeitnehmer gegen ihren Willen in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb zu versetzen, in dem jedenfalls auch die Zwecke verfolgt werden, dass die Arbeitnehmer durch einen Wechsel zu konzernangehörigen oder externen anderen Arbeitgebern ihr Arbeitsverhältnis beenden bzw. dass sie als Leiharbeitnehmer tätig werden.2. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag im Übrigen das Ziel verfolgt, die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen einer etwaigen Arbeitslosigkeit nach einer bereits jetzt absehbaren Einstellung des gesamten Geschäftsbetriebs zu schützen, z. B. durch Qualifizierungsmaßnahmen.3. Die Unwirksamkeit der Regelung von wesentlichen Pflichten der Arbeitnehmer im Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb führt zur Unwirksamkeit der Versetzung in diesen Betrieb. Dem kann nicht entgegengehalten werden, unwirksame Verpflichtungen führten aufgrund ihrer Unbeachtlichkeit zu keinem Nachteil für den Arbeitnehmer.