Vertragsklausel polizeiliches Führungszeugnis

Formulierung: Vorstrafen

Der/Die Arbeitnehmer/-in verpflichtet sich, innerhalb von einem Monat ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Das Arbeitsverhältnis steht unter der auflösenden Bedingung, dass dieses polizeiliche Führungszeugnis innerhalb von einem Monat nach Unterzeichnung des Vertrags vorgelegt wird.

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten des polizeilichen Führungszeugnisses.