1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2018 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten noch über eine Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Zahlung von Verzugszinsen vor dem Hintergrund, dass die Arbeitgeberin ihrer Verpflichtung zur Erfüllung eines Freistellungsanspruchs des Betriebsrats längere Zeit nicht nachgekommen war.
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