BAG - Urteil vom 19.11.2003
10 AZR 127/03
Normen:
Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt Teil II Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (AW-KrT Abschnitt B) Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 lit. c;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 10.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 1115/02
ArbG Lingen, vom 16.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 617/01

Voraussetzungen für den Anspruch auf Geriatriezulage - Tarifauslegung - Pflegezulage

BAG, Urteil vom 19.11.2003 - Aktenzeichen 10 AZR 127/03

DRsp Nr. 2004/921

Voraussetzungen für den Anspruch auf Geriatriezulage - Tarifauslegung - Pflegezulage

Orientierungssätze:1. Pflegepersonen in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, die arbeitszeitlich überwiegend Grund- und Behandlungspflege in einer Station oder Abteilung eines Alten- und Pflegeheims leisten, in der überwiegend demente oder an anderen - auch chronischen - behandlungsbedürftigen Krankheiten leidende Personen leben, haben Anspruch auf die sog. Geriatriezulage.2. Ob es sich um eine geriatrische Abteilung oder Station im Tarifsinne handelt, hängt weder von der Bezeichnung der Einheit noch ihrer räumlichen, sondern von ihrer organisatorischen Abgrenzbarkeit ab. Es kommt darauf an, daß der Einheit alte Personen zugeordnet sind, an denen eine medizinische Heilbehandlung durchgeführt wird.3. Aus dem Umstand, daß Grund- und Behandlungspflege in einer "geriatrischen Abteilung oder Station" geleistet werden müssen, folgt weder, daß die Behandlungspflege im Verhältnis zur Grundpflege zeitlich überwiegen, noch daß die Behandlungspflege gerade wegen typischer "geriatrischer" Erkrankungen erfolgen muß.

Normenkette:

Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt Teil II Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (AW-KrT Abschnitt B) Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 lit. c;

Tatbestand: