Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Oktober 2021 -
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Der fristgemäß am 30.11.2021 gestellte und am 30.12.2021 begründete Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 03.11.2021 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bleibt ohne Erfolg. Aus den in der Antragsbegründung genannten und nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO allein maßgeblichen Gründen ist die Berufung nicht wegen der geltend gemachten Zulassungsgründe zuzulassen.
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