Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 23.05.2017 -
I.
Die Beklagte begehrt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem mit der Berufung angegriffenen Urteil des Arbeitsgerichts in Bezug auf die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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