Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2022 - L
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Streitig ist die Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit vom 1.1.1995 bis zum 31.12.1997.
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