Widerspruch wegen der Nichtgewährung von Sozialhilfe

 

 

An die

Stadt .

- Widerspruchsstelle -

. (Anschrift)

 

 

Leistungsgewährung für die Bedarfsgemeinschaft ...

Ihr Zeichen ...

hier: Widerspruchsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit beiliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die anwaltliche Interessenvertretung von ... übernommen habe.

Gegen den Bescheid vom ., Az. ., zugegangen am ., erhebe ich namens meiner Mandanten

Widerspruch.

Begründung:

Der Widerspruch richtet sich gegen die durch den angefochtenen Bescheid verfügte Versagung der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII.

Meine Mandanten bewohnen bekanntlich ein Eigenheim. Auf die bereits gemachten Angaben zur Wohnfläche, ferner zu den Zins- und Tilgungsleistungen kann Bezug genom­men werden. Sie verfügen, wie angegeben, über Einkommen und Vermögen. Auf die im Rahmen der Mitwirkungspflichten vorgelegten Unterlagen kann ebenfalls vollinhaltlich Bezug genommen werden.

Meine Mandanten haben einen Anspruch auf die Gewährung von 783,53 Euro monatlich; dies aus folgenden Gründen:

Der sozialhilferechtliche Bedarf errechnet sich wie folgt:

(1) Regelbedarf für Haushaltsangehörige, die als Ehegatten zusammenleben (Regelbedarfsstufe 2), jeweils 389,00 Euro  

778,00 Euro

(2) Zuschlag zum Regelbedarf für den Ehemann wegen Gehbehinderung nach § 42 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII (17 % seines Regelbedarfs)

66,13 Euro

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